Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zu einer problemorientierten Ausbildung in Psychotherapie
Das Psychotherapeutengesetz legt in § 8 Abs. 3 Satz 1 fest, "dass die Ausbildungen sich auf die Vermittlung eingehender Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie auf eine vertiefte Ausbildung in einem dieser Verfahren zu erstrecken habe". Die Ausbildung erfolgt damit schwerpunktmäßig in einem Verfahren.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie empfiehlt, dass die vertiefte Ausbildung in allen (12) Anwendungsbereichen der Psychotherapie erfolgen soll, insbesondere in den (ersten acht) Kernbereichen der Psychotherapie. Dabei sind Schwerpunktbildungen für besondere Tätigkeitsfelder mit hohem Versorgungsbedarf wünschenswert. Für jeden der Anwendungsbereiche muss ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren gelehrt werden, soweit die wissenschaftliche Anerkennung für diesen Bereich festgestellt wurde. Es sollte jedoch die Möglichkeit bestehen, für einzelne Anwendungsbereiche auch andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren zu lehren.
Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, dass die Regelung zunächst in Modellversuchen erprobt wird. Er wäre bereit, an der Evaluation mitzuwirken.
Köln, den 16.05.2002